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Mein Votum als Finanzkommissions-
präsident zum AFP 2011 - 2013

Kantonsrat St. Gallen


AFP 2011 - 2013

Frau Präsidentin

Meine Damen und Herren

Die Finanzkommission hat sich am 22. und 25. Januar 2010 ausgiebig mit dem neuen Aufgaben- und Finanzplan auseinander-gesetzt. Es war für uns in der Finanzkommission nicht einfach, bei der erstmaligen Behandlung dieses neuen Instruments die richtige Flughöhe zu finden. In den Fraktionen war das vermutlich nicht anders und ich appelliere deshalb an den Kantonsrat, heute eben-falls die Flughöhe zu beachten. Der AFP ist kein Voranschlag und deshalb kann und darf keine gleich tiefe Debatte wie im Budget geführt werden.

Auf die Zahlen, die möglichen Szenarien sowie Auswirkungen des AFP’s wird im Rahmen dieser Eintretensdebatte von den Fraktionen sowie der Regierung noch genügend eingegangen. Deshalb möchte ich bei der heute erstmaligen Beratung unseres neuen AFP’s auf die Bedeutung für die Finanzkommission eingehen.

Der traditionelle Steuerungsansatz fokussierte bis im Jahr 2009 auf die so genannten Inputs, also die Ressourcen, mit denen der Kanton seine Aufgaben erfüllte. Er war von der jährlich wieder-kehrenden Budgetdebatte geprägt, ohne eine umfassende Sicht auf die mittel- oder langfristige Entwicklung zu werfen. Dieser Mangel führte zum Nachtrag des Staatsverwaltungsgesetzes 2008 und brachte einen Perspektivenwechsel. Dieser umfasst neu zwei Aspekte: zum einen die Output- statt der Inputperspektive, zum anderen die Mehrjahres- statt der Jahresperspektive. Dieses Konzept hat eine Kombination von verschiedenen Steuerungs-instrumenten, die unterschiedlichen Zwecken dienen und die vor allem einen unterschiedlichen Steuerungsfokus einnehmen. Der Hauptzweck dieser mittelfristigen Steuerung ist allerdings nicht eine möglichst perfekte, kohärente Planung aller staatlichen Aktivitäten. Vielmehr muss der AFP von Anfang an als eine Plattform der politisch-administrativen Kommunikation verstanden werden. Hier können mittelfristig wirksame Projekte adressiert und auf die politische Agenda gesetzt werden. Der AFP ist damit jene Knetmasse, die es der Exekutive erlaubt, mit der Verwaltung einerseits und dem Parlament anderseits den Blick über die Jährlichkeit hinaus in den weiteren Raum zu werfen. Der jährlich rollend aktualisierte AFP umfasst die Planung der jeweils kommenden drei Jahre und verknüpft die Finanz- und die Leistungsseite. Anpassungen im AFP machen auch Abweichungen zum Regierungsprogramm möglich.

Mit unserem neuen Instrument haben wir es in der Hand, gleichzeitig eine politische Profilierung und eine führungsorien-tierte, mittelfristige Gesamtschau der Aufgaben- und Finanzent-wicklung zuzulassen. Er gibt somit zweierlei Informationen: die Ist-Entwicklung, die sich abzeichnet, wenn keine besonderen Massnahmen ergriffen werden, und die Soll-Vorstellungen einer politisch gewünschten Entwicklung. Schliesslich dient der AFP auch der Kommunikation veränderter Planungsvorstellungen, wenn er mit früheren AFP’s verglichen wird. Und so erwartet die Finanzkommission von der Regierung, dass sie darlegt, weshalb in zukünftigen AFP’s eine frühere Zielsetzung aufgegeben oder verändert wird.

Der AFP ist ein Ausblick auf die jeweils kommenden drei Jahre, der die Regierung jedoch nur für das beschlossene Budgetjahr bindet. Die darüber hinaus gehenden Jahre sind Planung und Voraussicht, nicht Bindung, und als solche genügend flexibel, um politische Neuorientierungen zuzulassen. Die Regierung und Verwaltung wird dazu bewogen, sich systematisch mit den zu erwartenden Entwicklungen in den jeweiligen Aufgabenbereichen zu beschäftigen und ihre Erkenntnisse gegenüber der Finanzkommission und dem Parlament transparent zu machen. Das Parlament wiederum kann indirekt auf die Planung von Regierung und Verwaltung Einfluss nehmen, beispielsweise mit Planungsaufträgen wie sie auf dem gelben Blatt der Finanzkommission ersichtlich sind.

Die heute vor uns liegende Beratung und vermutlich geringe Nutzung der Aufgaben- und Finanzplanung wird zeigen, dass die Verschiebung von der kurzfristigen hin zur mittelfristigen Steuerungsperspektive noch etwas Zeit benötigt. Allerdings kann es auch sein, dass politische Steuerungsimpulse auf Stufe Regierung und Kantonsrat auch in Zukunft kaum auf der Leistungsseite erfolgen, sondern nach wie vor kurzfristig über die Finanzen im Rahmen der Budgetdebatte.

Es bleibt für die Finanzkommission eine Herausforderung, die finanziellen Konsequenzen der Aufgabenplanung verlässlich abzuschätzen. Die zweite Herausforderung liegt für die Kommissionsmitglieder in der Kommunikation nach aussen. Es ist schwierig, auf dem knapp zur Verfügung stehenden Platz den Zusammenhang zwischen Entscheiden auf der Leistungsseite und den finanziellen Konsequenzen, für die Faktionen, den Kantonsrat oder Aussenstehende nachvollziehbar darzustellen.

Dies kann dazu führen, dass Zusammenhänge zwar „systemtechnisch“ vorhanden sind, für Nichtkommissionsmitglieder ohne Systemkenntnis aber nicht immer nachvollziehbar sein können.

Zusammenfassend kann aber festgestellt werden, dass für die Finanzkommission unser neuer Aufgaben- und Finanzplan ein Instrument ist, dessen Entwicklung dynamisch verlaufen wird und weit besser ist als der alte Finanzplan, welcher nur ein Frühwarnsystem ohne Steuermechanismus war. Ein weiteres wichtiges Element wird die Investitionsplanung sein, welche nächstes Jahr im Rahmen des AFP 2012 - 2014 neuer Bestandteil sein wird. Die Priorisierung der Investition wird die Regierung in der nächsten Zeit massiv fordern und die Finanzkommission ist schon jetzt gespannt auf das Resultat.

Ich komme zum Schluss. Die Finanzkommission zeigt sich in ihrer Mehrheit befriedigt, dass die vom Rat in der Budgetdebatte vieldiskutierte Vorgabe für den Voranschlag 2011, von der Regierung ohne Anpassung übernommen wird. Ob und in welchem Rahmen eine Vorgabe für das Budget 2012 erfolgt, wird uns die Zukunft zeigen. Ein wichtiger Meilenstein dazu ist sicher der Antrag Ziffer 1 im Abschnitt römisch II des gelben Blattes der Finanzkommission und wir sind auch hier gespannt, mit welchen Massnahmen die Regierung die Verzichtsplanung im Umfang von je 180 Mio. Franken für die Jahre 2012 und 2013 in Angriff nehmen wird. Einige Vorgaben dazu hat die Finanzkommission auf ihrem gelben Blatt gegeben und wir erwarten, dass der Kantonsrat unseren Anträgen zustimmen wird. An dieser Stelle ist zudem festzuhalten, dass für die Mehrheit der Finanzkommission eine Steuererhöhung nur als letzte Massnahme ins Auge gefasst werden darf. Alle Anstrengungen der letzten Jahre, die den Mittelstand entlastet haben, würden so zunichte gemacht.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf den Aufgaben- und Finanzplan 2011 - 2013 einzutreten, was übrigens gesetzlich vorgeschrieben ist, und allfällige Rückweisungsanträge nicht zu unterstützen.

23. Februar 2010

Markus Straub, Präsident Finanzkommission